Hypnose und Psychotherapie (60 min) 80,00 Euro
je weitere angefangene 15 min 20,00 Euro
Rauchentwöhnung 279,00 Euro
ca. 4-stündige Sitzung
Simpson Protokoll 279,00 Euro
ca. 4-stündige Sitzung
Selbstzahler
Bei Selbstzahlern spielen Formalitäten keine Rolle.
Hierin liegt für Sie ein entscheidender Vorteil. Sie entscheiden selbst über den Umgang mit vertraulichen und persönlichen Informationen über sie. Bei Eintritt in eine private Krankenversicherung, bei Abschluss von Zusatzversicherungen wie Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankversicherung sowie bei Bewerbung in den Staatsdienst werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Behandlungen gestellt. Als Selbstzahler entscheiden sie über die Beantwortung derartiger Gesundheitsfragen.
Private Krankenversicherung
Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung oder in Ihrer Versicherungspolice.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung rechnet die Behandlungskosten mit einem Heilpraktiker Psychotherapie derzeit nicht ab.
Sonstige Möglichkeiten der Erstattung
Als sog. "Sonderausgaben" in der Steuererklärung können Sie Honorare für psychotherapeutische Behandlungen geltend machen (Entscheid des Finanzgerichts Münster, AZ: 3 K 2845/02E). Das Finanzamt verlangt hierfür ein vor der Behandlung ausgefülltes amtsärztliches Attest.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Nichterstattung oder lediglich Teilerstattung Ihrer Krankenkasse im Falle einer Behandlung keinen Einfluss auf das mit dem Therapeuten vereinbarte Honorar hat.
Termine auf Anfrage
Tel: 02181- 21 55 466
Mob: 0171- 546 4444
mail@tanja-krall.info